Eigenmietwert ade!
Renovationen und Elektromodernisierung jetzt planen
Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts (ab 01.01.2029) verändert die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wohneigentümer. Wer Renovationen, energetische Sanierungen oder Komfort-Upgrades plant, sollte die kommenden Jahre gezielt nutzen.
Heute wird der Eigenmietwert als Einkommen versteuert. Im Gegenzug können Unterhaltskosten und Schuldzinsen abgezogen werden.
Mit der Reform entfällt die Eigenmietwertbesteuerung für private Hausbesitzer und selbstgenutztes Wohneigentum – gleichzeitig werden jedoch auch die bisherigen Abzugsmöglichkeiten für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten weitgehend aufgehoben.
Unterhaltskosten und energetische Massnahmen sind künftig nicht mehr abzugsfähig.
Jetzt planen statt warten
Elektroplanung früh integrieren
Bei Umbauten sollte die Elektroplanung von Anfang an mitgedacht werden. Themen wie Photovoltaik, Batteriespeicher, E-Mobilität, Smart-Home oder energieeffiziente Gebäudetechnik lassen sich so optimal aufeinander abstimmen.
Ein strukturierter Etappenplan schafft Klarheit:
1. Substanz und Betriebssicherheit sichern
2. Energieeffizienz verbessern
3. Komfort und technische Erweiterungen realisieren
So vermeiden Sie spätere Nachrüstkosten und unnötige Eingriffe in die Bausubstanz.
«Denn wer heute plant,
wartet morgen nicht.»
Noch bis Ende 2028 vom Eigenmietwert profitieren und Steuern sparen!
Das müssen Sie wissen
Lichtplanung: Mehr Sicherheit und Lebensqualität
Moderne Beleuchtung ist mehr als Design. Professionelle Lichtplanung erhöht Sicherheit, Orientierung und Wohnqualität.
Wichtige Fragen:
- Gibt es ausreichend Licht im Treppenhaus und in Verkehrsflächen?
- Ist das Arbeitslicht in Küche oder Homeoffice blendfrei?
- Lassen sich Lichtstimmungen flexibel steuern?
Bei Renovationen sollte Licht früh in die Elektroplanung integriert werden – inklusive Stromkreise, Schalterstandorte, Dimmtechnik und Sensorik. Besonders im Bestand ist die Planung entscheidend.
Steuerlich gilt: Der Ersatz bestehender Installationen zählt in der Regel als Unterhalt (abzugsfähig im aktuellen System). Erweiterungen oder deutliche Upgrades gelten meist als wertvermehrend.
Warum jetzt investieren?
Wer Renovationen bis Ende 2028 umsetzt, kann:
- den Wohnkomfort und die Sicherheit erhöhen
- notwendige Unterhaltsarbeiten noch unter den aktuellen Steuerregeln berücksichtigen
- technische Systeme sinnvoll aufeinander abstimmen
Eine frühzeitige Planung schafft Klarheit bei Kosten, Etappen und Umsetzung.
JETZT PLANEN mit Elektro Graf Romanshorn
Die Nachfrage nach Handwerksleistungen wird durch die erhöhte Nachfrage vor der Steuerabzugsänderung steigen. Es ist absehbar, dass die Kapazitäten qualifizierter Elektrofachbetriebe zunehmend knapp werden – freie Termine werden rar. Darum sollten Hauseigentümer JETZT PLANEN. Wir unterstützen Sie bei:
- Elektroplanung bei Umbauten und Sanierungen
- Lichtplanung im Innen- und Aussenbereich
- Smart-Home-Lösungen
- Photovoltaik und E-Mobilitätslösungen
- Sicherheit und Gebäudeautomation
Sichern Sie sich Kapazitäten für Planung und Umsetzung moderner Elektro- und Lichtlösungen – strukturiert, fachgerecht und zuverlässig.
Was gilt aktuell als Unterhaltskosten?
- Werterhaltende Arbeiten (Reparaturen, Ersatz, Renovationen) sind grundsätzlich abzugsfähig.
- Wertvermehrende Massnahmen (Ausbau oder Upgrade über den bisherigen Standard hinaus) sind in der Regel nicht abzugsfähig.
- Investitionskosten sollten höher sein als der Pauschalabzug. Die Pauschale beträgt:
10 % des Bruttomietertrages, des Mietwertes aus Selbstnutzung oder des steuerbaren Eigenmietwertes für Gebäude, die am Ende der Steuerperiode bis zu zehn Jahre alt sind;
20 % des Bruttomietertrages, des Mietwertes aus Selbstnutzung oder des steuerbaren Eigenmietwertes für Gebäude, die am Ende der Steuerperiode älter als zehn Jahre sind.
- Energie- und Umweltmassnahmen können je nach Kanton unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein.
Werterhalt, Energieeffizienz und Komfort kombinieren

Eine vorausschauende Planung verbindet:
- Werterhalt
- Ersatzinvestitionen (z.B. in energieeffiziente Geräte und Anlagen)
- Moderne Elektroinfrastruktur und Komfortlösungen

Der Austausch veralteter Installationen gegen energieeffiziente Systeme verbessert nicht nur die Betriebssicherheit, sondern reduziert langfristig auch den Energieverbrauch. Dazu zählen beispielsweise:
- Ersatz alter Beleuchtung durch LED-Systeme
- Erneuerung von Verteilungen und Steuerungen
- Austausch ineffizienter Elektrogeräte
- Modernisierung mit Wärmepumpen, Photovoltaik-Anlagen oder Ladelösungen für E-Mobilität
«Denn wer frühzeitig handelt,
kann die bestehenden
Steuervorteile noch bis
Ende 2028 gezielt nutzen.»


